12 März 2025
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Lesezeit: 2 Minuten
Wir überwachen kontinuierlich die Entwicklung von COVID-19 weltweit und in den Ländern, in denen D-Marin tätig ist. Unsere oberste Priorität ist die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste, Mitarbeiter und Teammitglieder. Um dies zu gewährleisten, haben wir Verfahren, Pläne und Routinen eingerichtet. Wir folgen den Richtlinien der lokalen Gesundheitsbehörden und handeln gemäß unseren festgelegten Routinen und Verfahren im Falle eines COVID-19-Falls in einer unserer Marinas.
Die zuständigen Behörden der Länder, in denen D-Marin tätig ist, haben Regeln, Richtlinien und Verfahren festgelegt, wie mit der Ankunft von Besuchern aus dem Ausland im Hinblick auf COVID-19 umzugehen ist.
KROATIEN
Alle ausländischen Staatsbürger, die aus den folgenden Ländern nach Kroatien einreisen:
Alle ausländischen Staatsbürger, die aus allen anderen Ländern gemäß der Liste des kroatischen Außenministeriums (http://www.mvep.hr/en/info-servis/press-releases/coronavirus-control-strengthening-measures-for-croatian-and-foreign-nationals-entering-the-republic-of-croatia,32735.html) nach Kroatien einreisen, sind verpflichtet, sich für 14 Tage in Selbstisolation zu begeben.
https://www.hzjz.hr/wp-content/uploads/2020/03/letak-samoizolacija_EN.pdf
https://www.hzjz.hr/wp-content/uploads/2020/03/Plakat-za-javne-prostore-B1-COVID-19_HR-ENG.pdf
https://www.hgk.hr/documents/preporuka-za-postupanje-nauticara-i-luka-nautickog-turizma5e710cc795e49.pdf
GRIECHENLAND
Alle ausländischen Staatsbürger, die aus allen Ländern nach Griechenland einreisen, sind verpflichtet, sich für 14 Tage in Selbstisolation zu begeben.
Die Ankunft aller Schiffe in griechischen Häfen/Marinas wurde bis zum 19. April 2020 gemäß den neuesten Anweisungen des zuständigen Ministeriums verboten.
Unsere Marinas halten den normalen Betrieb mit Sicherheitspersonal aufrecht und folgen allen vorläufigen Maßnahmen und Richtlinien, die von unserem Gesundheitsministerium herausgegeben wurden.
Unsere Büros bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen. Alle Kommunikationen und Transaktionen werden per E-Mail, Telefon oder VHF durchgeführt.
Zusätzliche Rundschreiben zu Coronavirus-Maßnahmen finden Sie unter https://eody.gov.gr
TÜRKEI
Es ist weiterhin möglich, in und aus den Marinas in der Türkei ein- und auszureisen. Es gibt keine obligatorische Quarantäne, außer dass Boote mit Flagge oder aus den folgenden Ländern nicht in das türkische Territorium einreisen dürfen:
China, Italien, Iran, Südkorea, Deutschland, Frankreich, Spanien, Norwegen, Dänemark, Belgien, Österreich, Schweden, Holland, UK, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate.
Marinas arbeiten wie gewohnt (normale Arbeitszeiten) und Segler können ihre Reservierungen vornehmen. Die Boote mit Flagge von Zypern müssen zuerst in die Türkische Republik Nordzypern einreisen und können danach die türkischen Marinas betreten. Sie müssen ihre Registrierungspapiere und Versicherungspolicen erklären und können danach ihre Einreiseformalitäten über eine Agentur oder selbst durchführen.
Zusätzliche Rundschreiben zu Coronavirus-Maßnahmen finden Sie unter; https://www.icisleri.gov.tr/81-il-valiligine-koronavirus-tedbirleri-konulu-ek-genelge-gonderildi
MONTENEGRO
Die Regierung von Montenegro hat Maßnahmen zur Prävention des Corona-Virus in Montenegro ergriffen, einschließlich eines Verbots für Kreuzfahrtschiffe und Yachten, in montenegrinische Häfen einzulaufen. Die Regierung hat neue zusätzliche Maßnahmen ergriffen, die den Empfehlungen des Instituts für öffentliche Gesundheit folgen, einschließlich der vollständigen Schließung der Grenzen für alle Ausländer, außer für Ausländer mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in Montenegro sowie für Ausländer, die Kraftfahrzeuge für den Gütertransport betreiben. (Lebensmittel, Medikamente…).
Die Grenzen werden für montenegrinische Staatsbürger nicht geschlossen.
Eine 14-tägige obligatorische Selbstisolationsmaßnahme wurde für alle montenegrinischen Staatsbürger, die aus dem Ausland kommen, auf der Grundlage der Entscheidung der Gesundheits- und Sanitärinspektion erlassen.
V.A.E.
In Übereinstimmung mit den Vorsichtsmaßnahmen der Regierung von Dubai zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit ihrer Einwohner und Besucher. Die Behörde benachrichtigt alle maritimen Unternehmen, Yachtcharter, Jet-Ski-Verleiher, alle maritimen Aktivitäten mit sofortiger Wirkung ab Dienstag, dem 17. März 2020, bis Ende März auszusetzen.
Die neueste Liste der Länder mit hoher Übertragungsrate, alle Einwohner, die aus der unten stehenden Liste in die VAE einreisen, werden über eine obligatorische Selbstquarantäne für 14 Tage informiert.
Angesichts dieser ernsten Umstände raten wir Ihnen dringend, Ihre Reise zu verschieben. Sollten Sie während Ihrer Abwesenheit von unseren Marinas Unterstützung mit Ihrem Boot benötigen, besuchen Sie bitte unsere Webseite und kontaktieren Sie die Dienstleister.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Schiff kein geeigneter Raum für Selbstisolation ist, da Sie es aus verschiedenen Gründen gelegentlich verlassen müssen.
Die Strafen für diejenigen, die diese Regeln nicht befolgen, sind hoch und wir bitten Sie dringend, diese als höchste Priorität einzuhalten. Auch wir als Unternehmen sind verpflichtet, jegliches Fehlverhalten zu melden.
Sicherheitsvorkehrungen, die jeder ergreifen kann, um sich und andere vor COVID-19 zu schützen:
Darüber hinaus haben wir in unseren Marinas folgende Präventionsmaßnahmen umgesetzt:
Wir erkennen an, dass dies beunruhigende Zeiten sind und ob Sie jetzt oder in Zukunft reisen, wir möchten, dass Sie wissen, dass Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden unsere erste Priorität sind.
Wir freuen uns darauf, Sie wiederzusehen, um Ihnen zu dienen.
Diese Informationen sind bis auf Weiteres gültig und können aktualisiert werden.