12 März 2025
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Wenn der Zeitraum, für den Bootsfahrer die Aufenthaltssteuer bezahlt haben, mit dem Zeitraum der COVID-19-Pandemie in Kroatien zusammenfällt, können die Bootsfahrer entweder eine anteilige Rückerstattung des Betrags beantragen, der auf die Touristensteuer entfällt, die sie für den Zeitraum bezahlt haben, in dem die Erklärung der COVID-19-Epidemie in Kroatien in Kraft war, oder sie können eine proportionale Verlängerung des Zeitraums beantragen, für den die Touristensteuer bezahlt wurde. Rückerstattungsanträge oder Anträge auf Verlängerung des Zeitraums müssen beim Kroatischen Nationalen Tourismusverband eingereicht werden.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Kroatische Nationale Tourismusverband kürzlich das mehrsprachige Portal nautika.evisitor.hr gestartet hat, das es Seglern ermöglicht, ihre Touristensteuer online zu bezahlen. Das Portal stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, die Touristensteuer im nautischen Bereich zu bezahlen, die bisher nur in Hafenämtern und deren Zweigstellen bezahlt wurde.
Wir weisen auch darauf hin, dass gemäß dem Touristensteuergesetz Segler die Touristensteuer nach der Länge des Schiffes bezahlen können und ab 2020 nach der Anzahl der Personen und der Anzahl der Nächte, wenn es für sie günstiger ist, was normalerweise bei einem kurzen Aufenthalt am Zielort der Fall ist.